Politisches Mandat und Datenschutz
Referat
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Sprechzeiten:
vorlesungsfreie Zeit: nach Vereinbarung
Zuständigkeiten
Politisches Mandat: Hinter dem Begriff des Politischen Mandats verbirgt sich die Frage, welche Äußerungen die Verfasste Studierendenschaft kundtun kann und welche nicht.
Obwohl im Berliner Hochschulgesetz ausdrücklich festgelegt ist die „Belange der Studenten und Studentinnen in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen“, „auf Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft der Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern“, sieht die Realität und Rechtsprechung leider anders aus. So ist es der Verfassten Studierendenschaft zwar gestattet sich zu „hochschulpolitischen“ Themen zu äußern, nicht jedoch zu „allgemeinpolitischen“. Die Grenzen hierzu sind allerdings nirgends festgelegt, weshalb eine klare Unterscheidung zwischen „hochschulpolitischen“ und „allgemeinpolitischen“ Themen nicht möglich ist.
Fazit: Kein Recht auf Meinungsfreiheit, kein Recht auf Pressefreiheit, kein Recht auf Wissenschaftsfreiheit! Studierende dürfen sich nur mit ihrem Studium befassen – mehr nicht!
Das Referat für das Politische Mandat kümmert sich darum, die offensichtliche Schieflage zwischen Realität und Rechtsprechung aufzuzeigen, denn schließlich gehören auch Studierende als politische mündige Bürger der Allgemeinheit an. Des weiteren werden auch Klagen gegen die Verfasste Studierendenschaft betreut.
Datenschutz: Täglich werden an der Universität Daten über Studierende erhoben, verarbeitet, gelöscht oder weitergegeben. Nicht selten passiert dies aber unrechtmäßig - oft aus Unwissen darüber, dass heutzutage im Zeitlater computergestützter Datenverarbeitung kein Datum mehr unerheblich ist. Mittels Verknüpfung einzelner Daten, kann so ein umfangreiches Profil des Studierenden erstellt werden.
So verwundert es auch nicht, dass Polizeibehörden nach dem Anschlag auf das World Trade Center umfangreiche Daten über Studierende von der Universität herasuverlangten. Obwohl dies rechts- und verfassungswiedrig war, wie später das Bundesverfassungsgericht feststellten sollte, wurden dennoch viele Studierende von dieser Maßnahme betroffen und diskriminiert. Dennoch werden heute Universitäten immernoch als Keimzelle von Terroristen angesehen und mit polizeilichen Maßnahmen heimgesucht.
Das Referat für Datenschutz kümmert sich darum, bei bekannten Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuschreiten und solche, soweit es möglich ist, von vornherein zu unterbinden.