Neuigkeiten

Heute, 4.14.23, ist die Beratung wegen Krankheit nicht besetzt. ihr könnt euch gern per Mail melden. :)


Liebe Studierende,

vielen Dank an alle Studies, die zur Vollversammlung gekommen sind. Ich freue mich, dass ich weiterhin für euch im Refrat StuKi tätig sein kann. Ich habe für alle Studierende mit Careaufgaben ein MoodleKurs angelegt.

Studierende mit Kind an der HU

Das Passwort könnt ihr gerne per Mail erfragen an stuki@refrat.hu-berlin.de

Liebst,

Cristin


Referat Studieren mit Kind(ern)



Referat Studieren mit Kind
Cristin

Aktuelle Sprechzeiten:
Montag 12:30 bis 14:30 Uhr

Das StuKi-Referat führt nicht die Beratung für Studierende mit Kind durch.
Informationen zur Beratung findet ihr hier:

https://www.refrat.de/beratung.kind.html
 
***ACHTUNG! Zur Eindämmung der Corona-Pandemie führen wir die Sprechzeiten derzeit nur online und per Telefon durch. Außerhalb der Sprechzeiten sind wir per E-Mail erreichbar. Wenn ihr einen Termin außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren wollt, schreibt uns dazu gerne eine E-Mail.*** 
 
E-Mail: stuki@refrat.hu-berlin.de

Telefon:  (030) 2093-46662 
Postansschrift:
Referent_innenRat der HU zu Berlin 
- Referat Studieren mit Kind(ern) 
Unter den Linden 6, 10099 Berlin




 












Zuständigkeit und Aufgaben

  • Koordination der Beratung für Studierende mit Kind(ern)
  • Koordination des studentischen Kinderladens "Die Humbolde"
  • Vertretung der Interessen der Studierenden mit Kind(ern) gegenüber der universitären Gremien
  • Mitwirkung in den universitären Gremien
  • Unterstützung von Initiativen 
  • Vernetzung und Selbsthilfe fördern
  • Ansprechpartner*in für Anliegen und Ideen im Bereich Studieren mit Kind(ern)



Nachteilsausgleich


Neuigkeiten zum Nachteilsausgleich:

Im Zuge der zwölften Änderung der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) wurde in § 109 Nachteilsausgleich die Altersgrenze von Kindern von „bis zu zehn" auf „bis zu 14 Jahren" angehoben. Die Änderung erfolgte in Anlehnung an die aktuellen Altersgrenzen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Ihr könnt nun, wenn ihr Carearbeit für Kinder „bis zu 14 Jahren" leistet, einen Nachteilsausgleich beantragen, um beispielsweise die Frist einer Abgabe zu verlängern.

Allgemeines zum Nachteilsausgleich:

Einen Nachteilsausgleich stellt ihr schriftlich an den jeweiligen Prüfungsausschuss eurer Fakultät. Derzeit könnt ihr bei Hausarbeiten eine Fristverlängerung beantragen oder einen anderen Klausurtermin. Ihr benötigt Nachweise über die Existenz eures Kindes/ eurere Kinder und ggf. eine Nachweis über fehlende Betreuung, Krankheit o.ä.

Bei Fragen oder Hilfe schreibt mir gerne eine Mail.

Liebst,

Cristin

 


  • geändert:04.12.23, 12:14