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Zurück in die Zukunft mit KMK & VG Wort: Digitalisierung? Nun doch nicht.

Berlin wird nicht die digitale Hauptstadt werden. Eine Lesemaut verhindert die Digitalisierung von Studium und Lehre in Berlin und ganz Deutschland.

Ab dem 1.1.2017 werden nach aktuellem Stand die Möglichkeiten, Studierenden auf legale Weise Lehrmaterialien zur Verfügung zu stellen, deutlich eingeschränkt. Die Kultusministerkonferenz (KMK), der Bund und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich auf einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen von wissenschaftlicher Literatur nach § 52a UrhG an öffentlichen Hochschulen verständigt. Dieser sieht aufwendige und kostenintensive Einzelabrechnungen für die Bereitstellung digitaler Lehrinhalte vor, wie sie die VG Wort nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu § 52a UrhG (BGH, Az.: I ZR 84/11) aus dem Jahr 2013 verlangen darf. Bisher erfolgte eine Vergütung urheberrechtlicher Ansprüche über eine Pauschale.

Die ganze Pressemitteilung des Refrats und der LAK Berlin zum Thema VG Wort könnt ihr hier weiterlesen: https://lak-berlin.de/zuruck-in-die-zukunft-mit-kmk/

 

 

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  • erstellt:08.11.16, 15:36
  • geändert:08.11.16, 15:36