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Berlin schafft Freizügigkeit für Studierende ab

(Update am 22.01.20 am Ende des Textes)

Im Zuge der Verabschiedung der Eckpunkte für die nächste Haushaltsperiode hat der Berliner Senat entschieden, das Berliner Hochschulgesetz zu ändern. So sollen Studierende in Zukunft "im Rückmeldeverfahren einmalig eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis vorlegen" mit dem Ziel, dass sich mehr Studierende in Berlin mit Erstwohnsitz melden [1]. Die genauere Ausgestaltung der Regelung soll den Hochschulen überlassen werden. Der Referent_innenRat kritisiert diese geplante Änderung.


"Berlin diskutiert seit Monaten über die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes und jetzt werden ohne jegliche Diskussion vorab und aus dem Nichts die Freizügigkeitsrechte von Studierenden in Frage gestellt", so Juliane Ziegler, Referentin für Lehre und Studium im Referent_innenRat. "Bei der aktuellen Lage im Berliner Wohnungsmarkt ist es unverantwortlich seitens des Landes die Definition von Einzugsgebieten den Hochschulen zu überlassen. Wenn der Senat will, dass Studierende in Berlin ihren Erstwohnsitz haben, dann sollte er für alle 150.000 in Berlin immatrikulierte Studierende Wohnheimplätze zur Verfügung stellen und das Begrüßungsgeld erhöhen."

João Fidalgo, Vorsitzender der Kommission für Lehre und Studium des Akademischen Senats, ergänzt: "Es ist nicht Aufgabe der Hochschulen, melderechtliche Auflagen zu überprüfen. In Berlin zu studieren muss außerdem nicht heißen, dass der "Mittelpunkt meiner Lebensbeziehungen" auch hier. Ich kann auch in Hamburg, Krakau oder Magdeburg leben und pendeln. Diese Änderung wirkt nicht durchdacht, ist im besten Fall unnötig und schafft nur einen sinnlosen Verwaltungsmehraufwand, im schlimmsten Fall schafft sie das Recht auf Freizügigkeit für Studierende in Berlin ab."

Update 22.01.2020:
Am 17.12.2019 wurde die neue Regelung in §10, Absatz 6 BerlHG vom Abgeordnetenhaus leider beschlossen. Allerdings wurde versäumt, den Verweis auf das in der Zwischenzeit geänderte Hochschulzulassungsgesetz anzupassen, so dass die neue Regelung fehlerhaft ist. Angesichts der anstehenden großen Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes, die von der Senatskanzlei vorbereitet wird, bleibt uns nur zu hoffen, dass die politisch Verantwortlichen gründlicher und gewissenhaft arbeiten. Das Berliner Hochschulgesetz darf nicht vor lauter Exzellenz-Blindheit derart dilletantisch behandelt werden.
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  • erstellt:20.06.19, 11:18
  • geändert:22.01.20, 14:52