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Erklärung an die Berliner Hochschulleitungen anlässlich des aktuellen Streiks

Der RefRat der Humboldt-Universität zu Berlin verurteilt die groteske Verhandlungsstrategie der Hochschulleitungen in den Gesprächen mit der Tarifkommission des TV-Stud und fordert diese zur unverzüglichen Lohnerhöhung bei den studentischen Beschäftigten auf. Ferner solidarisiert sich der RefRat weiterhin uneingeschränkt mit den studentischen Hilfskräften. Die kommende Warnstreik-Woche vom 14. Mai bis zum 19. Mai 2018 wird vom RefRat ausdrücklich unterstützt.

Die systemimmanente Abwertung der akademischen Arbeit dauert weiter an. Für die über 8000 studentischen Beschäftigen in Berlin regelte bisher der Tarifvertrag (TV Stud II) die Arbeitsbedingungen. Die letzte Tariferhöhung im Tarifvertrag ist aus dem Jahr 2001 und liegt damit fast zwei Jahrzehnte zurück. Und das, obwohl die historische Inflation seit 2001, zusammen mit den Preisentwicklungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt, deutlich höhere Lebenshaltungskosten für studentische Beschäftigte zur Folge haben. Trotz dieser sich schon damals anbahnenden, verschärften Lebensbedingungen und der stetigen Geldentwertung haben die Hochschulen im Jahr 2004 zusätzlich die Zahlung des Weihnachtsgeldes einseitig ausgesetzt.

Mit dem Unterlassen einer Tariferhöhung wird die getragene Verantwortung der studentischen Hilfskräfte nicht angemessen und im Vergleich zu Hochschulen in einigen anderen Bundesländern sogar unverhältnismäßig gering entlohnt. Dieser Zustand ist für die Arbeitskräfte der Berliner Hochschulen untragbar und wird der Arbeit der Beschäftigten nicht ansatzweise gerecht. Auf die Beschlusslage des 25. StuPa der HU vom 24. Januar 2018 wird hingewiesen.

Bei den Verhandlungsrunden zwischen den Hochschulleitungen und der gewählten Tarifkommission ist im April eine Einigung weiter ausgeblieben. Nachdem die Hochschulleitungen eine Anbindung an den Tarifvertrag der Länder kategorisch abgelehnt hatten, wurde dem TV-Stud eine Ankopplung ab 2023 angeboten – diese würde aber nur dann eintreten, wenn das Land die Kosten dafür tragen würde. Ansonsten würden die Hochschulleitungen eine Tariferhöhung für die studentischen Beschäftigten weiter verweigern. Die Landesregierung in Berlin hat dazu in einer gemeinsamen Presseerklärung bereits deutlich gemacht, dass die Hochschulen in den Hochschulverträgen dazu verpflichtet wurden, die Löhne der Beschäftigten anzupassen. Die monetären Mittel für diese Maßnahme stehen den Hochschulen demnach bereits zur Verfügung.
 
Diese zynische Verhandlungspolitik soll den Frust der Beschäftigten dämpfen, sie für weitere fünf Jahre vertrösten und die Motivation für einen Streik endgültig brechen. Die Angleichung der Arbeitsbedingungen an den Wandel in der sozialen Umwelt und der damit verbundene, dauerhafte Anstieg der Reallöhne ist längst überfällig.

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  • erstellt:13.05.18, 17:08
  • geändert:14.05.18, 12:23