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BAföG-Änderungen durch die GroKo in letzter Sekunde

BAföG-Änderungen in letzter Sekunde durch die GroKo

Heute beschließt der Bundestag voraussichtlich die BAföG-Novelle. Gestern wurden durch CDU und SPD noch letzte Änderungen am Gesetz bekannt gegeben. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die auf Verlangen der SPD angekündigte Einführung der Pflege als Verlängerungsgrund. Doch die nun eilig vorgestellte Ausgestaltung ruft massive Kritik hervor.

Miriam Ritter von der BAföG-Beratung des Referent_innenRates (AStA) der HU erklärt dazu:

„Ich frage mich, ob die Regelungen zur BAföG-Verlängerung durch Pflege ein schlechter Witz sein sollen. Die Hürden sind viel zu hoch. Selbst Pflegegrad 2 soll nicht für eine Verlängerung ausreichen. So werden Studierende kaum von der neuen Regelung profitieren können.

Pflegegrad 2 bedeutet, dass Menschen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten haben und bis zu 127 Minuten am Tag gepflegt werden müssen. Das sind rund 66 Stunden pro Monat. Und diese Belastung soll nicht ausreichen, um eine Verlängerung des BAföGs zu bekommen. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.“

Auch darüber hinaus gibt es Kritik. Zwar wurde die Betreuung von Kindern von 10 auf 14 Jahre angehoben, die Probleme liegen aber im Detail.

Dazu Miriam Ritter:
„Die Erhöhung des Betreuungsalters auf 14 Jahre war überfällig. Es war eigentlich noch nie zu erklären, warum Kinder ab 10 Jahren keine Einschränkungen mehr beim Studium verursachen sollen. Die Ausgestaltung muss aber dringend überarbeitet werden. Es steht zu befürchten, dass die Verlängerungen viel zu gering ausfällt. Bisher gab es bspw. für das 8. – 10. Lebensjahr lediglich ein Semester mehr BAföG. Für studierende Eltern ist das ein Hohn.“


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  • erstellt:16.05.19, 09:54
  • geändert:16.05.19, 09:55